Mitgliedsbeiträge

gültig seit 22.02.2019

Mitgliedsbeiträge

Aktive Mitglieder Jahresbeitrag
Erstmitglied 160,- €

Zweitmitglied

(Ehepartner, Lebensgefährte)

80.- €
angehörige Kinder 40,- €

Studenten, Schüler Ü 18

Kinder (unter 18)

80,- €

60,- €

Passiv (Erwachsene) 60,- €
Passiv (Kinder) 40,- €

Der maximale Familienbeitrag beträgt 280,-


Bei einer Familienmitgliedschaft wird ein aktives Mitglied automatisch als Erstmitglied geführt.

Für Enkelkinder von Großeltern, die selber Mitglied im TCF sind, gelten die Beiträge für Angehörige (Kinder, Jugendliche).

Beim Eintritt ab dem 01. Juli werden für das laufende Kalenderjahr nur die halben Jahresbeiträge erhoben.
Es gilt die Satzung des TCF, hier insbesondere § 4 (Beiträge).

Der TCF arbeitet mit elektronischer Datenverarbeitung. Der Mitgliedsbeitrag und sonstige Entgelte (Gastspielergebühren, Entgelt für nicht-geleistete Arbeitsstunden) werden innerhalb des ersten Vierteljahres eines jeden Kalenderjahres durch Einzugsermächtigung vom angegeben Konto des Mitglieds abgebucht. Vom Kontoinhaber verursachte Rückbuchungen bzw. Fehlbuchungen werden dem Kontoinhaber mit einer zusätzlichen Bearbeitungsgebühr von Euro 5 ,-- belastet.

Deshalb: bitte jede Veränderung des Bankkontos dem TCF umgehend mitteilen.

 

Pflichtarbeitsstunden(mit Beschluss ab 28.01.2011) TM.

Jedes aktive Mitglied über 18 Jahre ist verpflichtet, im Laufe eines Kalenderjahres
6 Pflichtarbeitsstunden im TCF zu leisten. Pflichtarbeitsstunden können z.B. gemeinsam mit anderen Mitgliedern geleistet werden in Form von Arbeiten auf der Clubanlage oder im Clubhaus, bei Arbeitseinsätzen auf der Flomersheimer Kerwe, Bewirtschaftung bei vereinseigenen Festen auf der Clubanlage.

Bei Eintritt innerhalb des 2. Kalenderhalbjahres sind 2 Pflichtarbeitsstunden zu leisten.

Pflichtarbeitsstunden sind jedoch nicht automatisch gleich Zeitstunden.
Die Zahl der pro Arbeitseinsatz (= Zeitstunden) vergüteten Pflichtarbeitsstunden wird jeweils vom Hauptausschuss
für jeden Arbeitseinsatztermin festgesetzt.

Die jeweiligen Termine für die Ableistung von Pflichtarbeitsstunden werden wahlweise über die Internetseite des TCF ( www.tc-flomersheim.de), per E-Mail, Aushang auf der Clubanlage, über die Presse oder per Rundschreiben bekannt gegeben.

Mitglieder, die Arbeitsstunden leisten wollen, müssen sich bei den jeweils genannten Kontaktpersonen melden bzw. in die ausliegenden Listen eintragen.

Für jede in einem Kalenderjahr nicht-geleistete Pflichtarbeitsstunde wird ein Arbeitsentgelt von 15.-- €  (gültig ab dem Jahr 2006) erhoben.

 

Gastspieler

Es gilt die Platz- und Spielordnung (siehe dazu auch den Aushang auf der Clubanlage).

 

Frankenthal-Flomersheim, den 20.03.2024

1. Vorsitzender
Thorsten Jehn

 
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