Platz- und Spielordnung

1.  Spielberechtigung

Spielberechtigt sind alle aktiven Mitglieder des TC Flomersheim.

 

2.  Belegung der Plätze und Spieldauer

Jedes aktive Mitglied erhält vom TCF (kostenlos) ein Namensschild zum persönlichen Verbleib. Das Namensschild ist vom Mitglied aufzubewahren. Die Belegung der Plätze erfolgt durch Anbringen des Namensschildes auf der Belegungstafel. Danach darf das Clubgelände vom Mitglied nicht mehr verlassen werden, sonst verfällt die Reservierung bzw. kann von anderen Mitgliedern genutzt werden.

Ohne Belegung durch das persönliche Namensschild darf nicht auf der Anlage gespielt werden. Verlorengegangene Namensschilder werden gegen Zahlung der Prägekosten von 5 € ersetzt. Ansprechpartner hierfür ist der Sportwart.

Die Plätze können täglich bis zum Einbruch der Dunkelheit bespielt werden.
Ausnahme: Platz 4 und 5, hier endet der Spielbetrieb – wegen einer Lärmschutzvereinbarung mit den Nachbarn - grundsätzlich um 20 Uhr.

Die Spieldauer beträgt bei Einzel- und Doppelspielen 60 Minuten inkl. Platzpflege. Eine Verlängerung ist nur bei geringem Andrang  (siehe unten) zulässig.

Bei sehr starkem Andrang auf der Anlage kann - zur Vermeidung unzumutbar langer Wartezeiten - durch Mitglieder des Vorstandes oder des Hauptausschusses eine Reduzierung der Spieldauer auf 45 Minuten inkl. Platzpflege angeordnet werden. Gleichermaßen kann in solchen Fällen auch angeordnet werden, dass Doppel gespielt werden müssen.

Jeder Platz kann halbstündlich belegt werden. Bei Anbringung der Namensschilder ist so zu verfahren, dass Anfang und Ende der Spieldauer klar erkennbar sind.

Der Platzwart oder Mitglieder des Vorstandes können Plätze aus bestimmten Anlässen,  wie z. B. Platzpflege oder wegen Unbespielbarkeit nach Regenfällen, vorübergehend mit entsprechenden Magnetschildern auf der Belegtafel sperren.

Es ist nicht zulässig, auf gesperrten Plätzen zu spielen oder Platzsperrschilder von der Belegtafel zu entfernen.

Jugendliche sind in der Spielzeit eingeschränkt. Sie dürfen täglich bis 17 Uhr (Spielende) grundsätzlich auf allen Plätzen spielen. Nach 17 Uhr dürfen Jugendliche, falls der übrige Spielbetrieb dies von der Belegung her zulässt, untereinander nur auf Platz 6 spielen. Zusammen mit einem erwachsenen Mitglied können Jugendliche auch nach 17 Uhr auf allen Plätzen spielen. Das Kleinfeld kann von Jugendlichen uneingeschränkt benutzt werden.

Es ist grundsätzlich nicht zulässig Belegschilder anderer Mitglieder oder Schilder für Platzpflege, Platzsperrung, Training, Medenspiele oder Forderungsspiele auf der Belegtafel zu verschieben oder zu entfernen.

Bei geringem Andrang auf der Anlage dürfen persönliche Namensschilder frühestens in den letzten 10 Minuten einer noch laufenden Spielstunde von dem jeweiligen Spieler um jeweils 30 Minuten weiter geschoben werden.

 

3.   Platzbelegung bei Training, Wettkampf- und Freundschaftsspiele

Für Mannschafts- und Einzeltraining werden die dafür vorgesehenen Plätze für die jeweilige Trainingsdauer von den Mannschaftsführern bzw. Trainern mit entsprechenden Schildern belegt. Die reservierten Trainingszeiten werden vor der Saison im Hauptausschuss festgelegt und im Informationskasten bzw. der TCF- Homepage http://www.tc-flomersheim.de/ bekannt gemacht.

Bei Medenspielen (Freundschaftsspielen oder Clubturnieren) erfolgt die Belegung der Plätze durch den Sportwart, den Jugendwart oder deren Beauftragte  bzw. die Mannschaftsführer. Für jede Medenmannschaft (6 Einzel / 3 Doppel) können maximal 3  Plätze belegt werden. Im Senioren- und Jugendbereich (4 Einzel und 2 Doppel) können maximal 2 Plätze belegt werden. Die Termine für Meden- und Freundschafts- spiele, interne Clubturniere oder sonstige Platzvermietungen werden im Informations- Kasten auf der Clubanlage ausgehängt bzw. in der TCF-Homepage veröffentlicht.

 

4.  Gastspieler

Aktive Mitglieder können mit Gästen bis 17 Uhr jederzeit spielen, danach nur, wenn die Plätze nicht durch Mitglieder belegt sind bzw. wenn kein Andrang besteht.

Die Spielgebühr beträgt

- bei einem Gast (für Einzel oder Doppel)  6.00 € für eine Spielstunde,

- bei zwei und mehr Gästen (Doppel) 12.00 € für eine Spielstunde

Ausnahme: Bei jugendlichen Mitgliedern, die mit jugendlichen Gästen spielen, beträgt die Spielgebühr entsprechend der Anzahl der Gäste  3 € oder 6 € pro Stunde.

Für die Spielberechtigung mit Gästen ist vor Spielbeginn die Eintragung des Spieles mit den Namen des zahlungspflichtigen Mitglieds und aller Gäste sowie der Unterschrift des zahlungspflichtigen Mitglieds in die im Umkleidetrakt aushängende „Gastspieler-Liste“ erforderlich.

Für jeden Gast ist von der Informationstafel im Vorraum zu den Umkleideräumen ein neutrales Belegschild („Gastspieler“) zu entnehmen und zusammen mit dem Namensschild des Mitglieds auf der Belegtafel anzubringen. Erst danach kann das Spiel begonnen werden.

Die Bezahlung der Spielgebühr bei Gastspielen erfolgt ausschließlich durch das zahlungspflichtige Mitglied (Gastgeber). Die Spielgebühr wird durch Bankeinzug am Ende der Saison bzw. im ersten Quartal des Folgejahres zusammen mit dem Jahresbeitrag vom Konto des Mitglieds abgebucht. Der Bankeinzug wird vom zahlungs- pflichtigen Mitglied durch seine Unterschrift auf der „Gastspieler-Liste“ verbindlich anerkannt.

Das Kleinfeld ist für jugendliche Gäste kostenlos.

Gastspieler dürfen grundsätzlich nur gemeinsam mit (mindestens) einem aktiven TCF- Mitglied auf der Anlage spielen.

Familienangehörige und Lebensgefährten von aktiven Mitgliedern, die selber keine TCF- Mitglieder sind, gelten als Gäste.

Sonderregelung:

Passive Mitglieder des TCF können „als Gäste“ ebenfalls nur gemeinsam mit mindestens einem aktiven TCF-Mitglied spielen (Einzel- oder Doppel).

Auch ein passives Mitglied kann sich „als Gastspieler“  als zahlungspflichtiges Mitglied in die Liste eintragen bzw. unterschreiben und erkennt damit den Bankeinzug der Gastspielergebühr von seinem Konto an.

Bei passiven TCF-Mitgliedern, die „als Gäste“ spielen, beträgt die Spielgebühr

- bei einem passiven Mitglied 5 € für eine Spielstunde

- bei zwei und mehr passiven Mitgliedern 10 € für eine Spielstunde.

Dauergastspiele:

Im Sinne des Grundgedankens der Satzung des TCF kann die Erlaubnis, gegen Zahlung einer Benutzungsgebühr als / oder mit Gast auf der Anlage zu spielen, nicht als ein „Dauerzustand“ angesehen werden. Der Vorstand behält sich vor, insbesondere bei häufigem oder gar regelmäßigem Spielen von Mitgliedern mit ein und demselben Gast, sowohl dem Mitglied, als auch dem Gast hierfür die Spielerlaubnis nach den Richtlinien für Gastspieler zu entziehen.

Der Vorstand geht davon aus, dass Sportler, die bereits mehrmals in einer Saison als Gäste auf unserer Anlage willkommen waren und weiterhin beim TCF Tennis spielen möchten, eine aktive Mitgliedschaft in Erwägung ziehen sollten.

Platzwart und Hauptausschussmitglieder sowie vom Vorstand dazu ausdrücklich Beauftragte sind gehalten, die Einhaltung der Richtlinien für Gastspieler zu kontrollieren.

 

5.   Platzpflege und Platzbenutzung

Unter Platzpflege wird das Abziehen der Plätze mit dem Netz und ggfs. das vorsichtige (!) Ausgleichen von Mulden und Löchern mit dem Scharrierholz und das Abkehren der Linien verstanden. Die Platzpflege hat spätestens zum Ende einer jeden Stunde Spielzeit zu erfolgen. Das gilt auch dann, wenn länger als eine Stunde gespielt wird.

Die Benutzung der Scharrierhölzer ist normalerweise nur zu Beginn der Saison erforderlich, solange die Plätze noch nicht ausreichend verfestigt sind.
 
Die Bewässerung der Plätze erfolgt normalerweise abends und/oder morgens durch den Platzwart oder vom Hauptausschuss hierzu beauftragte Mitglieder bzw. auch nachts nach einem automatisch eingestellten Programm.
Während des Tages können / müssen die Plätze nach Bedarf bzw. großer Trockenheit mit Hilfe der 6 Schalter an der Außenwand des Pumpenhauses beregnet werden. Die Beregnungszeiten sind für diese manuelle Bedienung

mit 5 – 10 Minuten je Platz vorprogrammiert.

Achtung:  mit Hilfe der Schalter darf immer nur 1 Platz gleichzeitig beregnet werden.

Für die Bewässerung von Hand stehen für jeden Platz auch Wasserschläuche mit Schlauchbrausen zur Verfügung.

 

Nach Regenfällen bzw. nach erfolgter Bewässerung dürfen die Plätze erst nach vollständiger Abtrocknung benutzt werden. Desgleichen sind die Plätze morgens vor der ersten Benutzung des Tages immer abzuziehen.

Es ist den Spielern grundsätzlich nicht erlaubt, evtl. noch vorhandene Wasserpfützen auf dem Platz mit Hilfe der Hölzer oder Schleppnetze zu verteilen, um dadurch ein schnelleres Abtrocknen der Plätze zu erreichen.

Das Betreten des Pumpenhauses bei Platz 1 bzw. die Bedienung der automatischen Beregnungsanlage ist nur den hierzu ausdrücklich vom Vorstand bzw. Sportwart ermächtigten Mitgliedern gestattet.

Nach der Platzpflege sind die verwendeten Pflegegeräte wieder an ihren Platz zurückzubringen. Die Schleppnetze sind dabei an den vorgesehenen Haken aufzuhängen. Es ist nicht zulässig die Schleppnetze nach Gebrauch einfach auf dem Boden liegen zu lassen.

 

6.   Bekleidung, Sauberkeit und Ordnung.

Die Plätze dürfen nur in Sportkleidung und mit Tennisschuhen betreten werden.

Alle Terrassenmöbel sind Eigentum der Pächterin des Clublokals. Es ist deshalb nicht erlaubt, als zusätzliche Sitzgelegenheit, Terrassenstühle auf die Plätze oder die seitlichen Zugangswege mitzunehmen.                                                          
Leere Getränkeflaschen, abgespielte Bälle, Balldosen oder sonstige Kunststoff –oder Papierverpackungen sowie leere Zigarettenschachteln und Zigarettenkippen dürfen nicht auf den Plätzen zurückgelassen werden.

 

7.   Abhanden gekommene oder liegen gebliebene Gegenstände

Der TCF lehnt jede Verantwortung für auf den Plätzen, in den Umkleideräumen, auf der Terrasse oder im Clubhaus abhanden gekommene oder liegengebliebene persönliche Gegenstände ab. Mitglieder und Gäste  sind grundsätzlich für ihre Wertsachen selber verantwortlich.

Es wird empfohlen, persönliche Wertgegenstände während des Tennisspielens mit auf die Plätze zu nehmen. Kein Mitglied bzw. Gastspieler kann davon ausgehen, dass vergessene Gegenstände grundsätzlich bzw. regelmäßig sichergestellt und aufbewahrt werden.

 

8.   Eingriff in den Spielbetrieb

Der Platzwart sowie jedes Hauptausschussmitglied und die vom Vorstand hierzu autorisierten Personen sind berechtigt, die ordnungsgemäße Einhaltung der Platz –und Spielordnung zu kontrollieren und unter Umständen auch in den Spielbetrieb einzugreifen. Den Anordnungen ist Folge zu leisten.

Diese Platz –und Spielordnung wurde vom Hauptausschuss in den Sitzungen am 13. Juni und 12. Juli 2006  verabschiedet.

Frankenthal- Flomersheim, den 12. Juli 2006

- 1. Vorsitzender-

 

 
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