Platz- und Spielordnung

1.  Spielberechtigung

Spielberechtigt sind alle aktiven Mitglieder des TC Flomersheim.

 

2.  Belegung der Plätze und Spieldauer

Jedes aktive Mitglied ist berechtigt sich im Buchungsportel auf der Webseite des TC Flomersheim zu registrieren (kostenlos). Bei der Registrierung ist darauf zu achten, dass der korrekte Vor- und Nachname hinterlegt wird, um die Berechtigung durch den Vorstand oder einer von ihm berechtigten Person überprüfbar zu machen. Nicht berechtigte und durch Nichtmitglieder getätigte Registrierungen werden durch den Vorstand oder Mitglieder des Hauptausschusses konsequent gelöscht. Die Belegung der Plätze erfolgt ausschließlich durch die Buchung im Buchungsportal. Das Spielen auf den Plätzen des TC Flomersheim ohne entsprechende Buchung ist nicht gestattet. Buchungen werden durchs Anklicken der gewünschten Uhrzeit auf dem Platz 1-6 vorgenommen. Die buchbare Spieldauer beträgt Einzel- und Doppelspielen grundsätzlich 60 Minuten inkl. Platzpflege. Eine längere Spieldauer kann gewählt werden, sofern im Anschluss keine Buchung durch ein anderes Mitglied vorliegt. 

Bei der Buchung des Platzes ist zwingend die Nennung der MitspielerInnen mit vollständigem Namen erforderlich. Ebenso ist die Frage nach einem Gastspieler wahrheitsgemäß zu beantworten. Die Buchungen werden regelmäßig durch den Vorstand oder Mitglieder des Hauptausschusses überprüft. Bei Zuwiderhandlungen behält sich der Vorstand entsprechende Maßregelungen offen. 

Das Weitergeben von Benutzernahmen und Passwort an Dritte ist strikt untersagt und wird entsprechend geahndet. 

Die Plätze können täglich bis zum Einbruch der Dunkelheit bespielt werden.
Ausnahme: Platz 4 und 5, hier endet der Spielbetrieb – wegen einer Lärmschutzvereinbarung mit den Nachbarn - grundsätzlich um 20 Uhr.

Der Platzwart oder Mitglieder des Vorstandes können Plätze aus bestimmten Anlässen,  wie z. B. Platzpflege oder wegen Unbespielbarkeit nach Regenfällen, vorübergehend mit entsprechenden Magnetschildern auf der Belegtafel sperren.

Es ist nicht zulässig, auf gesperrten Plätzen zu spielen.

Jugendliche sind in der Spielzeit eingeschränkt. Sie dürfen täglich bis 17 Uhr (Spielende) grundsätzlich auf allen Plätzen spielen. Nach 17 Uhr dürfen Jugendliche, falls der übrige Spielbetrieb dies von der Belegung her zulässt, untereinander nur auf Platz 6 spielen. Zusammen mit einem erwachsenen Mitglied können Jugendliche auch nach 17 Uhr auf allen Plätzen spielen. 

 

 

3.   Platzbelegung bei Training, Wettkampf- und Freundschaftsspiele

Für Mannschafts- und Einzeltraining werden die dafür vorgesehenen Plätze für die jeweilige Trainingsdauer von den Mannschaftsführern bzw. Trainern mit entsprechenden Buchungen belegt. Die reservierten Trainingszeiten werden vor der Saison im Hauptausschuss festgelegt.

Bei Medenspielen (Freundschaftsspielen oder Clubturnieren) erfolgt die Belegung der Plätze durch den Sportwart, den Jugendwart oder deren Beauftragte. Für jede Medenmannschaft (6 Einzel / 3 Doppel) können maximal 3  Plätze belegt werden. Im Senioren- und Jugendbereich (4 Einzel und 2 Doppel) können maximal 2 Plätze belegt werden. In Ausnahmefällen kann der Sportwart auch eine andere Regelung treffen. Die Termine für Meden- und Freundschaftspiele, interne Clubturniere oder sonstige Platzvermietungen werden im Buchungsportal vermerkt und auf der Webseite des TC Flomersheim veröffentlicht. 

4.  Gastspieler

Aktive Mitglieder können mit Gästen jederzeit spielen.

Die Spielgebühr beträgt

- bei einem Gast (für Einzel oder Doppel)  8.00 € für eine Spielstunde,

- bei zwei und mehr Gästen (Doppel) 16.00 € für eine Spielstunde

Ausnahme: Bei jugendlichen Mitgliedern, die mit jugendlichen Gästen spielen, beträgt die Spielgebühr entsprechend der Anzahl der Gäste  4 € oder 8 € pro Stunde.

Für die Spielberechtigung mit Gästen ist bei der Platzbuchung der Name des Gäste zu vermerken und die Frage nach GastspielerInnen wahrheitsgemäß zu beantworten. 

Die Bezahlung der Spielgebühr bei Gastspielen erfolgt ausschließlich durch das zahlungspflichtige Mitglied (Gastgeber). Die Spielgebühr wird durch Bankeinzug am Ende der Saison bzw. im ersten Quartal des Folgejahres zusammen mit dem Jahresbeitrag vom Konto des Mitglieds abgebucht. Der Bankeinzug wird vom zahlungspflichtigen Mitglied durch seine entsprechende Platzbuchungen verbindlich anerkannt.

 

Gastspieler dürfen grundsätzlich nur gemeinsam mit (mindestens) einem aktiven TCF- Mitglied auf der Anlage spielen.

Familienangehörige und Lebensgefährten von aktiven Mitgliedern, die selber keine TCF- Mitglieder sind, gelten als Gäste.

Sonderregelung:

Passive Mitglieder des TCF können „als Gäste“ ebenfalls nur gemeinsam mit mindestens einem aktiven TCF-Mitglied spielen (Einzel- oder Doppel).

Auch ein passives Mitglied kann sich „als Gastspieler“  als zahlungspflichtiges Mitglied in die Liste eintragen bzw. unterschreiben und erkennt damit den Bankeinzug der Gastspielergebühr von seinem Konto an.

Bei passiven TCF-Mitgliedern, die „als Gäste“ spielen, beträgt die Spielgebühr

- bei einem passiven Mitglied 6 € für eine Spielstunde

- bei zwei und mehr passiven Mitgliedern 12 € für eine Spielstunde.

Dauergastspiele:

Im Sinne des Grundgedankens der Satzung des TCF kann die Erlaubnis, gegen Zahlung einer Benutzungsgebühr als / oder mit Gast auf der Anlage zu spielen, nicht als ein „Dauerzustand“ angesehen werden. Der Vorstand behält sich vor, insbesondere bei häufigem oder gar regelmäßigem Spielen von Mitgliedern mit ein und demselben Gast, sowohl dem Mitglied, als auch dem Gast hierfür die Spielerlaubnis nach den Richtlinien für Gastspieler zu entziehen.

Der Vorstand geht davon aus, dass Sportler, die bereits mehrmals in einer Saison als Gäste auf unserer Anlage willkommen waren und weiterhin beim TCF Tennis spielen möchten, eine aktive Mitgliedschaft in Erwägung ziehen sollten.

Platzwart und Hauptausschussmitglieder sowie vom Vorstand dazu ausdrücklich Beauftragte sind gehalten, die Einhaltung der Richtlinien für Gastspieler zu kontrollieren.

 

5.   Platzpflege und Platzbenutzung

Unter Platzpflege wird das Abziehen der Plätze mit dem Netz und ggfs. das vorsichtige (!) Ausgleichen von Mulden und Löchern mit dem Scharrierholz und das Abkehren der Linien verstanden. Die Platzpflege hat spätestens zum Ende einer jeden Stunde Spielzeit zu erfolgen. Das gilt auch dann, wenn länger als eine Stunde gespielt wird.

Die Benutzung der Scharrierhölzer ist normalerweise nur zu Beginn der Saison erforderlich, solange die Plätze noch nicht ausreichend verfestigt sind.
 
Die Bewässerung der Plätze erfolgt normalerweise abends und/oder morgens durch den Platzwart oder vom Hauptausschuss hierzu beauftragte Mitglieder bzw. auch nachts nach einem automatisch eingestellten Programm.
Während des Tages können / müssen die Plätze nach Bedarf bzw. großer Trockenheit mit Hilfe der 6 Schalter an der Außenwand des Pumpenhauses beregnet werden. Die Beregnungszeiten sind für diese manuelle Bedienung

mit 5 – 10 Minuten je Platz vorprogrammiert.

Achtung:  mit Hilfe der Schalter darf immer nur ein Platz gleichzeitig beregnet werden.

Für die Bewässerung von Hand stehen für jeden Platz auch Wasserschläuche mit Schlauchbrausen zur Verfügung.

 

Nach Regenfällen bzw. nach erfolgter Bewässerung dürfen die Plätze erst nach vollständiger Abtrocknung benutzt werden. Desgleichen sind die Plätze morgens vor der ersten Benutzung des Tages immer abzuziehen.

Es ist den Spielern grundsätzlich nicht erlaubt, evtl. noch vorhandene Wasserpfützen auf dem Platz mit Hilfe der Hölzer oder Schleppnetze zu verteilen, um dadurch ein schnelleres Abtrocknen der Plätze zu erreichen.

Das Betreten des Pumpenhauses bei Platz 1 bzw. die Bedienung der automatischen Beregnungsanlage ist nur den hierzu ausdrücklich vom Vorstand bzw. Sportwart ermächtigten Mitgliedern gestattet.

Nach der Platzpflege sind die verwendeten Pflegegeräte wieder an ihren Platz zurückzubringen. Die Schleppnetze sind dabei an den vorgesehenen Haken aufzuhängen. Es ist nicht zulässig die Schleppnetze nach Gebrauch einfach auf dem Boden liegen zu lassen.

 

6.   Bekleidung, Sauberkeit und Ordnung.

Die Plätze dürfen nur in Sportkleidung und mit Tennisschuhen betreten werden.

Alle Terrassenmöbel sind Eigentum der Pächterin des Clublokals. Es ist deshalb nicht erlaubt, als zusätzliche Sitzgelegenheit, Terrassenstühle auf die Plätze oder die seitlichen Zugangswege mitzunehmen.                                                          
Leere Getränkeflaschen, abgespielte Bälle, Balldosen oder sonstige Kunststoff oder Papierverpackungen sowie leere Zigarettenschachteln und Zigarettenkippen dürfen nicht auf den Plätzen zurückgelassen werden.

 

7.   Abhanden gekommene oder liegen gebliebene Gegenstände

Der TCF lehnt jede Verantwortung für auf den Plätzen, in den Umkleideräumen, auf der Terrasse oder im Clubhaus abhanden gekommene oder liegengebliebene persönliche Gegenstände ab. Mitglieder und Gäste sind grundsätzlich für ihre Wertsachen selber verantwortlich.

Es wird empfohlen, persönliche Wertgegenstände während des Tennisspielens mit auf die Plätze zu nehmen. Kein Mitglied bzw. Gastspieler kann davon ausgehen, dass vergessene Gegenstände grundsätzlich bzw. regelmäßig sichergestellt und aufbewahrt werden.

 

8.   Eingriff in den Spielbetrieb

Der Platzwart sowie jedes Hauptausschussmitglied und die vom Vorstand hierzu autorisierten Personen sind berechtigt, die ordnungsgemäße Einhaltung der Platz –und Spielordnung zu kontrollieren und unter Umständen auch in den Spielbetrieb einzugreifen. Den Anordnungen ist Folge zu leisten.

Diese Platz– und Spielordnung wurde vom Hauptausschuss in den Sitzungen am 21.03.2026  verabschiedet.

Frankenthal - Flomersheim, den 21. März 2026

- 1. Vorsitzender -

 

 
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